Wird bei einer Untersuchung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE koloniebildende Einheiten erstmalig überschritten, so ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) unverzüglich eine Gefährdungsanlayse für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen lassen.
Die Gefährdungsanalyse muss gemäß Trinkwasserverordnung eine vorherige Ortsbegehung der Anlage einschließen und sollte nach der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" vom 01.01.2018 durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.
Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen hierzu unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat
VDI/DVGW 6023 Kategorie A anlagenspezifische sowie hochwertige Gefährdungsanalysen nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der
neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 in Stuttgart, Tübingen und dem gesamten Großraum Stuttgart.
ACUDES Trinkwasserhygiene
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Gefährdungsanalyse bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser in Stuttgart und Umgebung.
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