Wird bei einer Untersuchung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE koloniebildende Einheiten erreicht oder überschritten, so ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall muss der Betreiber der Liegenschaft unverzüglich eine Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) für die kontaminierte Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen lassen.
Die Gefährdungsanalyse muss gemäß Trinkwasserverordnung eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.
Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen hierzu unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat
VDI/DVGW 6023 Kategorie A anlagenspezifische sowie hochwertige Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 in Hamburg.
ACUDES Trinkwasserhygiene
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Gefährdungsanalysen bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser in der Region Hamburg
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