Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen in einer Trinkwasser-Installation besteht für den Inhaber der Trinkwasseranlage gemäß Trinkwasserverordnung § 51, Abs. 1 TrinkwV die rechtliche Verpflichtung zu Durchführung einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) für die kontaminierte Trinkwasser-Installation.
Daneben bietet eine freiwillige systemorientierte Gefährdungsanalyse die Möglichkeit bereits im Vorfeld eventuelle Hygienerisiken und Mängel in einer Trinkwasseranlage frühzeitig zu erkennen, um diese nachhaltig beseitigen zu können,
Mit Hilfe einer systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen lassen sich Schäden durch einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage vermeiden und eventuelle Risiken zur Entstehung einer Legionellen-Kontamination in der Gebäudeinstallation identifizieren.
Die Notwendigkeit zur Erstellung einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse bei einer mikrobiellen Kontamination von Trinkwasseranlagen ergibt sich aus den Vorgaben der Trinkwasserverordnung:
Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen (100 KBE/100 ml) erreicht, so ist der Inhaber der betroffenen Trinkwasseranlage gemäß § 51, Abs. 1 TrinkwV gesetzlich dazu verpflichtet unverzüglich eine Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) durchzuführen.
Die Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) ist unabhängig von anderen Interessen in Form eines Gutachtens anzufertigen und dem zuständigen Gesundheitsamt
vorzulegen.
Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) sowie normativ nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" geregelt.
Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A individuelle sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse":
Trinkwasser-Installationen sind gemäß § 13, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zudem so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten werden.
Im Rahmen einer freiwilligen, systemorientierten Gefährdungsanalyse können daher Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen diese auf die Einhaltung der a.a.R.d.T. hin überprüfen und somit Ihre gesetzliche Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Verbrauchern des Trinkwassers erfüllen.
Erfüllen Sie jetzt sicher und vollständig Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung mit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse Ihrer Trinkwasser-Installation:
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
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Für eventuelle Fragen oder Informationen zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
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