Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen in Ulm

Gefährdungsanalyse bei Legionellen in Ulm
Gefährdungsanalyse bei Legionellen in Ulm

Wird bei einer Untersuchung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE koloniebildende Einheiten erreicht oder überschritten, so ist die Erstellung einer  Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.

 

In diesem Fall muss der Betreiber der Liegenschaft unverzüglich eine Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) für die kontaminierte Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen lassen.

 

Die Gefährdungsanalyse muss gemäß Trinkwasserverordnung eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.

 

Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen hierzu unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A anlagenspezifische sowie hochwertige Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 in Ulm und der Region Schwäbische Alb.

Legionellen im Trinkwasser? Wir erstellen Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung für den Großraum Ulm

ACUDES Trinkwasserhygiene

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Gefährdungsanalysen bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser in Ulm und der Region Schwäbische Alb.


Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bei Legionellen im Trinkwasser für Ulm und der Region Schwäbische Alb

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